Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 2004
§ 1. Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des Öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten unsere Bedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Zu diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§ 2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht eine bestimmte Geltungsdauer angegeben wird. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
§ 3. Auftragsbestätigung
Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung ist maßgebend für unsere Verpflichtungen.
Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens nach 2 Arbeitstagen, schriftlich geltend zu machen. Mündliche, telefonische und durch unsere Vertreter und Verkaufsangestellten getroffenen Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn unser Angebot unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen – unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird.
§ 4. Angaben über Maße, Gewichte usw., Modelländerungen
Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbücher, Preislisten und sonstige Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns unverbindlich, es sei denn, wir sichern diese Angaben zu. Das gleiche gilt für Angaben der Herstellerwerke.
Bei Modelländerungen der Hersteller sind wir, falls keine preisgleichen Ersatzartikel akzeptiert werden, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass uns eine Schadensersatzpflicht trifft.
§ 5. Eigentum an Modellen und Zeichnungen
Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 6. Preise
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens verstehen sich unsere Preise als Nettopreise ab Lager bzw. ab Werk ausschließlich Verpackung, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Für Aufträge für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
Bei Geschäften mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sonder-Vermögens sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn sich die für den Preis maßgeblichen Kostenfaktoren geändert haben oder der Lieferant seine Preise nachweislich erhöht hat.
Ausdrücklich bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.
§ 7. Zahlung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Kunden. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. In allen anderen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Unsere Lieferungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Das gilt auch nach Meldung der Versandbereitschaft, wenn die Lieferung sich aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben. Wir sind berechtigt, Abschlagsrechnungen über Teillieferungen zu stellen. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten festgestellt sind.
Zahlungen haben stets bar zu erfolgen; wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderungen und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Skonto wird nur aufgrund besonderer Vereinbarung gewährt und nur unter der Voraussetzung, dass alle früheren fälligen Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgebend.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch offenen Forderungen, auch gestundete oder solche, für die Wechsel vorliegen, zur Zahlung fällig zu stellen. Dies gilt nicht, soweit der Zahlungseinbehalt durch ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht gerechtfertigt ist. 30 Tage nach Fälligkeit erfolgt Verzugseintritt ohne Mahnung und Wegfall der gewährten Rabatte. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet, bei Verträgen mit Verbrauchern 5 % über dem Basiszinssatz der EZB. Sofern wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen können, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Wir sind weiter berechtigt, unbeschadet weitergehende gesetzliche Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen.
Gestaltet sich die Vermögenslage des Kunden während der Vertragsdauer ungünstig und erhalten wir nach Zustandekommen des Kaufes über ihn eine ungünstige Auskunft oder wird über das Vermögen unseres Kunden die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, so werden unsere gesamten Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, etwaige neu hinzukommende Steuern, Frachten sowie deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder versteuert wird sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, vom Käufer zu tragen, dies gilt auch für die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen. Zahlungsverzug berechtigt uns, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, ferner dem Käufer jede weitere Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu untersagen und diese auf Kosten des Käufers in den Besitz des Verkäufer zu bringen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
§ 8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Kunden. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. In allen anderen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Ablieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstatt auf den Käufer über.
Teillieferungen sind zulässig und vom Kunden auch dann zu bezahlen, wenn wegen der Restlieferung ein Rücktritt erfolgt. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.
Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit Ankunft des Fahrzeuges vor Lieferanschrift und zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist.
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen. Im nichtkaufmännischen Verkehr gilt der vorgenannte Vorbehalt nur, soweit wir die fehlerhafte oder verspätete Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nach völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages.
Bei Verkäufen ab Lager sind Lieferfristen eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferfrist das Lager verlässt. Lieferfristen gelten ferner mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen.
Im Falle unseres Leistungsverzuges oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung haften wir bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Unsere Haftung im übrigen ist für nachgewiesene Schäden unseres Kunden auf 5% des Lieferwertes, der nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wird, beschränkt. Gegenüber Kaufleuten oder juristischen Personen des rechtlichen Sondervermögens haften wir aus Schadenersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Rahmen der einfachen Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In jedem Fall ist unsere Haftung auf 5% des Lieferwertes, der nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wird (Nachweispflicht), beschränkt.
Die Ware reist brachenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nur gemäß besonderer Vereinbarung.
Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und für seine Rechnung.
Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Transportschäden und Fehlmengen muss der Empfänger sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder in der für die Versendung vorgeschriebenen Weise feststellen und sich auf den Begleitpapieren (Frachtbrief usw. ) bescheinigen lassen. Er hat uns unverzüglich eine Fotokopie des Frachtbriefes mit der Bescheinigung einzusenden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.
§ 9. Gewährleistung
Unser Kunde ist verpflichtet, wenn er Kaufmann ist, alle erkennbaren und, wenn er kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Arbeitstagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich, mit Kopie des Lieferscheines anzuzeigen. Die Untersuchungspflicht und Rügepflicht des Kaufmannes nach §§ 377 ff. HGB bleibt im übrigen unberührt.
Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt bezüglich der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität nicht der Mängelrüge.
Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere W arenbezeichnung und bekundete Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass diese als Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf handelsübliche Abweichungen der Ware in Bezug Abmessungen. Gewicht, äußere Beschaffenheit wie Farbabweichungen, wenn sie sich innerhalb der werkstoffbedingten, zulässigen Toleranz halten. Die völlige farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht garantiert werden. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn Abmessungen, Gewicht, äußere Beschaffenheit der W are etc. zugesichert wurde.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher ist.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware, für Verbraucher zwei Jahre.
Wir haften nicht für Fehler, die infolge falscher Handhabung oder Beschädigung der Ware durch unseren Kunden entstehen.
§ 10. Warenrücknahme
Nehmen wir gelieferte Ware ohne eine entsprechende rechtliche Verpflichtung zurück, geschieht dies nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Voraussetzung ist, dass die Ware im einwandfreien Zustand frachtfrei zurückgesandt wird. Für zurückgenommene Ware wird bei Kundenverschulden ein Kostenausgleich in Höhe von 30% des Rechnungswertes, mindestens jedoch 55 EUR berechnet. Bei der Berechnung des Kostenausgleichs bleiben Skonti, Rabatte oder Fracht außer Betracht. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.
§ 11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung und Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentliche Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung eingeschlossen. Die Einstellung einzelner Ansprüche in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. In diesem Falle gilt das vorbehaltliche Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Der Zahlungsverzug des Kunden berechtigt uns, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Verarbeitet der Kunde Vorbehaltsware zu einer neuen Sache, erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des dem Kunden belasteten Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderliche Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Bei Zahlung von Vorbehaltsware durch Schecks an den Kunden überträgt dieser schon jetzt das Eigentum an den Schecks an uns. Erfolgt Zahlung durch Wechsel, tritt der Kunde die ihm daraus zustehenden Rechte hiermit im voraus an uns ab. Die Übergabe der Schecks/Wechsel wird dadurch ersetzt, dass Schecks/Wechsel für uns verwahrt oder, falls er nicht den unmittelbaren Besitz an ihnen erlangt, seinen Herausgabeanspruch an Dritte hiermit abtritt. Die Abtretungen nehmen wir an. Der Kunde ist verpflichtet, uns von etwaigen Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware und abgetretenen Forderungen sofort schriftlich Mitteilung zu machen.
§ 12. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Wir haften unserem Kunden gegenüber auf Schadenersatz aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten ist unsere Haftung für unsere einfachen Erfüllungsgehilfen in Fällen einfacher Fahrlässigkeit – vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahme- ausgeschlossen. Soweit die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, beschränkt sich unsere Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt:
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter: http://ec.europa.eu/odr
Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
§ 14. Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht; die Vorschriften des UN-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge (CSIG) finden keine Anwendung.
Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten Teile der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Vereinbarung im übrigen bestehen. Beide Vertragspartner verpflichten sich, dann neue Bestimmungen zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Teile der Vereinbarung möglichst nahe kommen.